5.5 Heilmittel
Das Heilmittelmodul kann aus der Patientenakte heraus über den Button Heilmittel geöffnet werden. In dieser Ansicht können die Auswahlparameter zur Verordnung eines Heilmittels gewählt werden.
Im Heilmittelbereich kann zwischen I. Maßnahmen der Physiotherapie, II. Maßnahmen der Podologische Therapie, III. Maßnahmen der Stimm-, Sprech-, Sprach und Schlucktherapie, IV. Maßnahmen der Ergotherapie und V. Maßnahmen der Ernährungstherapie gewählt werden.
Auswahlfeld Diagnosen kann eine bereits dokumentierte Diagnose ausgewählt werden. Zusätzlich können hier auch neue Diagnose mit aufgenommen werden. Falls eine weitere Diagnose nötig ist, kann diese in weitere Diagnosen (optional) hinzugefügt werden.
Innerhalb der Diagnosegruppe stehen die für den Heilmittelbereich zu Verfügung stehenden Diagnosegruppen zur Auswahl. Die meisten Diagnosen sind mit Info Button versehen, die Beispiele für die jeweilige Diagnosegruppe anzeigen.
Es können ein oder mehrere verordnungsbegründende Leitsymptomatiken im Verordnungsprozess hinzugefügt werden. Bei der Auswahl einer patientenindividuellen Leitsymptomatik gibt es ein weiteres Textfeld, in dem diese als Freitext eingetragen werden muss. Ohne das Eintragen eines Freitextes in der patientenindividuellen Leitsymptomatik, kann die Verordnung nicht abgeschlossen werden.
In der Zeile, die mit der Nummer markiert ist, können mehrere Auswahlen zur Verordnung getroffen werden. Es kann die Auswahl zu einem Therapiebericht, Hausbesuch und Besonderer Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen getroffen werden.
Im nächsten Schritt können vorrangige und ergänzende Hilfsmittel ausgewählt werden. Mit der Auswahl eines Heilmittels kann die Menge festgelegt werden. Durch die Hinweissteuerung wird der Nutzer darauf hingewiesen, wenn beispielsweise die jeweilige Höchstmenge überschritten wurde .
Im Feld Therapiefrequenz hat man die Möglichkeit, eine vorgegebene Therapiefrequenz auszuwählen oder eine eigene Therapiefrequenz festzulegen.
Im Informationsfeld können weitere Hinweise zu ggf. Therapie oder weitere medizinische Befunde und Hinweise eingetragen werden. Diese werden in das vorgesehene Feld auf der Heilmittelverordnung mit übernommen.
Mit Klick auf den Button Verordnen öffnet sich die Verordnungsansicht mit der befüllten Heilmittelverordnung. In der Ansicht der Heilmittelverordnung ist das Muster 13 mit allen ausgewählten Informationen zu sehen. Mit Speichern oder Drucken des Heilmittels wird ein neuer Karteieintrag angelegt. Falls die Heilmittelverordnung gespeichert wurde, wird ein Hinweis angezeigt.
Wiederverordnung
Im Behandlungsverlauf werden alle verordneten Heilmittel angezeigt. Mit Klick auf die drei Punkte auf der rechten Seite des Karteieintrags kann auf die zurückliegende Verordnung zugegriffen werden. Mit diesem Aufruf gelangt man in die Ansicht der Heilmittelauswahl zurück. In dieser sind alle Einträge der vorherigen Verordnung ausgewählt und können abgeändert werden. Die Verordnung findet wie in der Vorgehensweise beschrieben statt.
Standardisierte Heilmittelkombinationen
Im Bereich der Physiotherapie können standardisierte Heilmittelkombinationen verordnet werden. Wenn die Kriterien für eine standardisierte Heilmittelkombination zutreffen, erscheint die Auswahl zur standardisierten Heilmittelkombination . Die Verordnung von standardisierten Heilmitteln kann ohne die Auswahl zusätzlicher Heilmittel aus der Übersichtsliste abgeschlossen werden. Falls der standardisierten Heilmittelkombination Heilmittel hinzugefügt werden, müssen mindestens drei Heilmittel hinzugefügt werden, um die Verordnung abzuschließen. Es ist hierbei egal ob vorrangige oder ergänzende Heilmittel ausgewählt werden.
Langfristiger Heilmittelbedarf & Besonderer Verordnungsbedarf
Der Besondere Verordnungsbedarf und Langfristige Heilmittelbedarf wird durch eine Hinweismeldung dargestellt. Weitere Informationen zur Diagnoseliste des LHB/BVB sind auf der verlinkten Webseite zu finden.
Beantragung eines langfristigen Heilmittelbedarfs
Der beantragte und genehmigte langfristige Heilmittelbedarf kann innerhalb des Patientenprofils hinzugefügt werden. Hierzu muss in den Reiter Versicherung gescrollt werden und die Checkbox für den genehmigten langfristigen Heilmittelbedarf gesetzt werden .werden. Durch das Auswählen der Checkbox stehen weitere Felder zur Verfügung, um den langfristigen Heilmittelbedarf festzuhalten. Die Angabe ICD-Code sowie die Angabe der Diagnosegruppe sind verpflichtend. Hierzu können noch vorrangige sowie ergänzende Heilmittel aus einer Auswahlliste hinzugefügt werden. Abschließend kann der Gültigkeitszeitraum des LHM durch die Angabe eines Enddatums begrenzt werden. Im Hinweisfeld können zusätzliche Informationen gespeichert werden. Mit Klick auf den Button Hinzufügen einer Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs können weitere genehmigte langfristige Heilmittel dem Patienten hinzugefügt werden.