5.3 Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) 🚧
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden, um bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten zu unterstützen. Die Kosten für die DiGA sowie für ggfs. im Rahmen ihrer Anwendung erforderliche ärztliche Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Um das DiGA Modul nutzen zu können, muss ein Patient geöffnet sein sowie ein zugehöriger Abrechnungsschein angelegt werden. Andernfalls ist die Funktion der Verordnung nicht aufrufbar. Über den Reiter DiGA in der Patientenakte gelangt man in die Übersicht der Digitalen Gesundheitsanwendungen.
Innerhalb der Suchoption kann nach dem Namen gesucht werden. Zusätzlich kann über die darunterliegenden Filter das Suchergebnis eingeschränkt werden.