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11.3 Behandlungsscheine

Im Bereich Behandlungsscheine können Standardwerte für die Anlage und Anzeige von Behandlungsscheinen festgelegt werden.

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In folgenden Bereichen kann eine Einstellung vorgenommen werden:

Standardeinstellungen
Standard-Untergruppe festlegen

Wählen Sie im Feld Standard Untergruppe die gewünschte Untergruppe aus. Diese wird bei neu angelegten Behandlungsscheinen automatisch vorbelegt.

Anzeige von potenziellen HzV- und FaV-Patienten
Anzeige beim Einlesen der Karte

Legen Sie fest, wann Hinweise auf potenzielle HzV- oder FaV-Patienten angezeigt werden sollen:

  • Immer: Der Hinweis wird bei jedem Einlesen der Gesundheitskarte angezeigt.
  • Nur beim ersten Mal im aktuellen Quartal anzeigen: Der Hinweis erscheint nur einmal pro Quartal je Patient.
Anzeige Pop-up

Aktivieren Sie „Pop-up nicht mehr anzeigen“, um die Anzeige des entsprechenden Hinweisfensters dauerhaft zu unterdrücken.

KV-Schein für einen HzV/FaV Patienten erstellen

Legen Sie fest, ob bei HzV- oder FaV-Patienten automatisch ein KV-Schein erstellt werden soll.

  • Ja: Der KV-Schein wird automatisch angelegt.
  • Nein: Die Erstellung erfolgt manuell.
Besondere Personengruppe 09 anzeigen

Bestimmen Sie, ob die Kennzeichnung der besonderen Personengruppe 09 angezeigt werden soll.

  • Ja: Die Kennzeichnung wird angezeigt.
  • Nein: Die Kennzeichnung wird ausgeblendet.
Anzeige von Hinweisen
Hinweis zur Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz

Legen Sie fest, ob der Hinweis auf die Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz für die Diagnosen U07.1, U07.2 und U99.0 weiterhin angezeigt werden soll.

  • Ja: Der Hinweis wird angezeigt.
  • Nein: Der Hinweis wird nicht mehr angezeigt.

Einstellungen speichern

  1. Wählen Sie die gewünschten Optionen aus.
  2. Klicken Sie auf Speichern.
  3. Die Einstellungen werden übernommen und künftig als Standard für neu angelegte Behandlungsscheine verwendet.

Hinweis
Änderungen der Standardeinstellungen wirken sich nur auf zukünftige Vorgänge aus. Bereits bestehende Behandlungsscheine bleiben unverändert.