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11.1 Heilmittelverordnung

Über die Einstellungen im Bereich Heilmittelverordnung können Standardwerte für neu angelegte Heilmittelverordnungen festgelegt werden.

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In folgenden Bereichen kann eine Einstellung vorgenommen werden:

Heilmittelbereich festlegen
  1. Öffnen Sie den Bereich Heilmittelverordnung.
  2. Wählen Sie im Dropdown-Feld Standardauswahl Heilmittelbereich den gewünschten Heilmittelbereich aus.
  3. Der ausgewählte Bereich wird künftig bei neuen Heilmittelverordnungen automatisch vorbelegt.
  4. Aktivieren Sie „Preise für Heilmittel anzeigen“, wenn die Kosten der ausgewählten Heilmittel angezeigt werden sollen.
Standardwert für Therapiebericht festlegen

Im Abschnitt Therapiebericht/Hausbesuch wählen Sie unter Standardauswahl Therapiebericht eine der folgenden Optionen:

    • Keine Standardauswahl: Es erfolgt keine Vorbelegung.
    • Ja: Die Anforderung eines Therapieberichts wird standardmäßig aktiviert.
    • Nein: Die Anforderung eines Therapieberichts wird standardmäßig deaktiviert.
Standardwert für Hausbesuch festlegen

Wählen Sie unter Standardauswahl Hausbesuch die gewünschte Voreinstellung:

    • Keine Standardauswahl: Keine automatische Vorbelegung.
    • Ja: Hausbesuch wird standardmäßig ausgewählt.
    • Nein: Hausbesuch wird standardmäßig nicht ausgewählt.

 

Einstellungen speichern

  1. Klicken Sie auf Speichern.
  2. Die gewählten Einstellungen werden übernommen und bei zukünftigen Heilmittelverordnungen als Standardwerte verwendet.

 

Hinweis:
Bereits vorhandene Heilmittelverordnungen werden durch das Ändern der Standardwerte nicht beeinflusst. Die Einstellungen gelten nur für neu angelegte Verordnungen.