11.1 Heilmittelverordnung
Über die Einstellungen im Bereich Heilmittelverordnung können Standardwerte für neu angelegte Heilmittelverordnungen festgelegt werden.
In folgenden Bereichen kann eine Einstellung vorgenommen werden:
Heilmittelbereich festlegen
- Öffnen Sie den Bereich Heilmittelverordnung.
- Wählen Sie im Dropdown-Feld Standardauswahl Heilmittelbereich den gewünschten Heilmittelbereich aus.
- Der ausgewählte Bereich wird künftig bei neuen Heilmittelverordnungen automatisch vorbelegt.
- Aktivieren Sie „Preise für Heilmittel anzeigen“, wenn die Kosten der ausgewählten Heilmittel angezeigt werden sollen.
Standardwert für Therapiebericht festlegen
Im Abschnitt Therapiebericht/Hausbesuch wählen Sie unter Standardauswahl Therapiebericht eine der folgenden Optionen:
-
- Keine Standardauswahl: Es erfolgt keine Vorbelegung.
- Ja: Die Anforderung eines Therapieberichts wird standardmäßig aktiviert.
- Nein: Die Anforderung eines Therapieberichts wird standardmäßig deaktiviert.
Standardwert für Hausbesuch festlegen
Wählen Sie unter Standardauswahl Hausbesuch die gewünschte Voreinstellung:
-
- Keine Standardauswahl: Keine automatische Vorbelegung.
- Ja: Hausbesuch wird standardmäßig ausgewählt.
- Nein: Hausbesuch wird standardmäßig nicht ausgewählt.
Einstellungen speichern
- Klicken Sie auf Speichern.
- Die gewählten Einstellungen werden übernommen und bei zukünftigen Heilmittelverordnungen als Standardwerte verwendet.
Hinweis: Bereits vorhandene Heilmittelverordnungen werden durch das Ändern der Standardwerte nicht beeinflusst. Die Einstellungen gelten nur für neu angelegte Verordnungen.
